Die Kanzlei Arnold wurde im Jahr 2008 gegründet. Einer der beiden Schwerpunkte der Kanzlei Arnold liegt auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts.

Wir helfen hier beispielsweise Mandanten, denen von der örtlichen Sparkasse Sparverträge (z. B. S-Prämiensparen flexibel) gekündigt wurden, obwohl die bei Abschluss der Verträge genannte Laufzeit von 25 Jahren noch gar nicht erreicht ist. In diesen Sparverträgen fehlen in aller Regel auch Angaben dazu, nach welchen Kriterien sich der variable Zinssatz ändern soll. Wir setzen hier mögliche Nachforderungen unserer Mandanten gegen die Sparkassen durch.

Mit unserer rechtlichen Unterstützung konnten viele unserer Mandanten viel Geld sparen, so zum Beispiel durch Ausübung von Widerrufsrechten bei Kreditverträgen.

Des weiteren konnten wir auch viele Kapitalanleger von Schiffsfonds, Immobilienfonds und Medienfonds von unwirtschaftlichen Investitionen befreien, da diese zum Beispiel nicht ausreichend über die mit der Anlage verbundenen Risiken oder versteckte Provisionszahlungen ("kick-backs") aufgeklärt wurden.

An erster Stelle steht für uns zunächst oft eine umfassende Aufklärung der Mandanten darüber, was genau die getätigte Anlage überhaupt bedeutet und welche Risiken damit verbunden sind. Auf das oftmals "böse Erwachen" folgt dann die sorgfältige Prüfung auf Beratungsfehler.

In zahllosen Fällen konnten wir auch hier die Ansprüche bereits ohne Gerichtsverfahren durchsetzen. Bei entsprechenden Erfolgsaussichten erstreiten wir weitergehende Ansprüche selbstverständlich auch vor den Gerichten.